Österreichische Spendengütesiegel

Anwaltschaft

Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen

MDGs

Menschen mit Behinderungen müssen in die Millenniums-Entwicklungsziele mit einbezogen werden.

In Entwicklungsländern wird behinderten Menschen der Zugang zu ihren grundlegenden Menschenrechten wie Ernährung, Gesundheit, Bildung, Arbeit oder politische Teilhabe oftmals verwehrt.
Die im Mai 2008 in Kraft getretene UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist das zentrale Instrument, um diese Situation zu verbessern. Damit ist auf internationaler Ebene der rechtlich verpflichtende Rahmen geschaffen, um behinderten Menschen Zugang zu Entwicklungsprogrammen zu verschaffen. Bildungsprojekte müssen Kinder mit Behinderungen einbeziehen. Frauenförderungsprojekte müssen Frauen mit Behinderungen erreichen. Projekte zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit sind für behinderte Menschen und ihre Familien ausgesprochen wichtig.

Im Sinne der UN-Konvention setzt sich LICHT FÜR DIE WELT für die Inklusion von Menschen mit
Behinderungen in Entwicklungsprozesse ein.

Millenniums-Entwicklungsziele und UN-Konvention

Entwicklungsprojekte dürfen nicht länger an Menschen mit Behinderungen vorbeigehen oder neue Barrieren aufbauen. Das gilt besonders für die Millenniums-Entwicklungsziele, die unter anderem vorsehen, bis zum Jahr 2015 extreme Armut und Hunger zu beseitigen und Schulbildung für alle zu ermöglichen. Ohne Einbeziehung von behinderten Menschen können diese Ziele nicht erreicht werden. Ein Drittel aller Kinder ohne Zugang zu Grundschulbildung sind Kinder mit Behinderungen. Unter den Ärmsten der Armen ist der Anteil von Menschen mit Behinderungen doppelt so hoch wie ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung. Daher hat die Internationale Staatengemeinschaft in der Abschlusserklärung des Gipfels zu den Millenniums-Entwicklungszielen gefordert, dass mehr Gewicht auf die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen gelegt werden muss. Diese Forderung ist auch ein Ergebnis des kontinuierlichen Dialogs von LICHT FÜR DIE WELT mit Vertretern der Vereinten Nationen.

Das End Exclusion-Projekt

Mit dem Projekt “END EXCLUSION – Let’s Enable the MDGs” möchte LICHT FÜR DIE WELT die öffentliche Meinung dahingehend verändern, dass Menschen mit Behinderungen als gleichberechtigt und fähig wahrgenommen werden.

Unser Ziel ist die aktive Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Programmen zur Armutsminderung. Wir sind der festen Überzeugung, dass eine inklusive Gesellschaft möglich ist, und glauben, dass junge Menschen die treibende Kraft für Veränderung sind. Deshalb soll dieses Projekt ihnen die Chance geben, sich aktiv für Inklusion und die Abschaffung von Armut einzusetzen.

Menschen auf der ganzen Welt können so zu BotschafterInnen von sozialem Wandel werden. Sie können PolitikerInnen überzeugen, sich gegen Armut und für Inklusion auf allen Ebenen der Gesellschaft einzusetzen. In Österreich, den Niederlanden, der Slowakei und der Tschechischen Republik werden inklusive Musik- und Sportevents stattfinden.

Indem wir die nötigen Ressourcen bereitstellen, helfen wir JournalistInnen, PolitikerInnen, LehrerInnen und anderen MeinungsbildnerInnen, in ihrem Umfeld das Bewusstsein für Inklusion zu stärken.
“END EXCLUSION- Let’s Enable the MDGs” ist auf drei Jahre angelegt und wird von der Europäischen Union mitfinanziert. Durchgeführt wird es von Licht für die Welt Österreich, Svetlo pro Svet (Tschechische Republik), Light for the World Netherlands, The Dutch Coalition on Disability and Development (Niederlande) und eRko (Slowakei). 

Die Millenniumsentwicklungsziele und Menschen mit Behinderungen

Durch die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die bereits 101 Staaten und die EU ratifiziert haben, ist die Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu einer internationalen Verpflichtung geworden, die auch im internationalen Kampf gegen Armut umgesetzt werden muss.

Zehn Jahre nach der Veröffentlichung der Millenniumsentwicklungsziele (Millennium Development Goals – MDGs), begann die internationale Gemeinschaft zu begreifen, dass die Ziele ohne ein Umdenken nicht erreicht werden können. Im Abschlussbericht des MDG High Level Meetings vom September 2010 erkannten Regierungschefs aus der ganzen Welt, dass sich für eine Verbesserung die Maßnahmen zur Armutsbekämpfung auf Menschen mit Behinderungen konzentrieren müssen.

In einer aktuellen Resolution fordert die Generalversammlung der Vereinten Nationen alle Entwicklungspartner auf, die Umsetzung der MDGs für Menschen mit Behinderungen voranzutreiben und sie in die Pläne und Instrumente zur Umsetzung der Ziele einzubeziehen.

Die MDGs und Menschen mit Behinderungen:

MDG 1: Der Kampf gegen extreme Armut und Hunger.

  • 80 Prozent aller Menschen mit Behinderungen leben in Entwicklungsländern.
  • Jeder fünfte der weltweit ärmsten Menschen ist behindert.
  • 50 Prozent aller Behinderungen könnten mit richtiger medizinischer Versorgung und adequater Ernährung verhindert werden.

 

MDG 2: Grundschul-bildung für alle Kinder

  • Mehr als 90 Prozent aller Kinder mit Behinderungen in Entwicklungsländern haben keinen Zugang zu Schulen, Therapien und unterstützenden Maßnahmen.
  • Ein Drittel aller Schulkinder in Entwicklungsländern sind Kinder mit Behinderungen.
  • Ohne konkrete Pläne, Behinderung in die MDGs einzubeziehen, ist dieses Ziel unerreichbar.


MDG 3: Gleichberechtigung fördern und die Rolle der Frauen stärken.

  • Frauen mit Behinderungen sind nicht nur ärmer, sondern auch dreimal so gefährdet, Opfer von physischer und sexueller Gewalt zu werden.
  • Frauen mit Behinderungen in Entwicklungsländern werden mehrfach diskriminiert: aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Behinderung, ethnischer Zugehörigkeit und ihrer Lebensumstände.

 
MDG 4: Kindersterblichkeit reduzieren.

  • Sauerstoffmangel bei Neugeborenen führt bei schätzungsweise einer Million Kindern zu Behinderungen wie Zerebralparese und Lernschwierigkeiten.
  • Jede Minute erblindet ein Kind, 60 Prozent der Kinder sterben innerhalb eines Jahres nach ihrer Erblindung.

 
MDG 5: Gesundheitsversorgung für Mütter verbessern.

  • 20 Millionen Frauen bekommen durch Komplikationen während der Schwangerschaft oder der Geburt chronische Erkrankungen oder Behinderungen.
  • Unzureichende medizinische Versorgung während der Schwangerschaft verursacht Geburtsfehler und Behinderungen bei Müttern und Kindern.

 
MDG 6: HIV/AIDS, Malaria und andere Krankheiten bekämpfen.

  • HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose bedingen eine geringere Lebenserwartung und sind Hauptursachen von Behinderungen.
  • Krankheiten wie Durchfall und Lepra führen zu Behinderungen.
  • Menschen mit Behinderungen sind besonders anfällig für HIV-Infektionen, da sie von Programmen und Informationskampagnen ausgeschlossen werden.

 
MDG 7: Umweltschutz und nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen/ Zugang zu sauberem Wasser.

  • Ein Drittel aller Krankheiten, die zu Behinderungen führen, werden von Umweltfaktoren verursacht.
  • Trachom ist eine Hauptursache von Erblindung und kann durch Zugang zu sauberem Trinkwasser vermieden werden.
  • 84 Millionen Menschen sind davon betroffen, davon sind 8 Millionen bereits sehbehindert. 40 Millionen laufen Gefahr, zu erblinden.

 
MDG 8: Eine globale Partnerschaft für Entwicklung.

  • Nachhaltige Entwicklung kann nur erreicht werden, wenn alle Mitglieder der Gemeinschaft an ihr teilhaben können, einschließlich Menschen mit Behinderungen.
  • Alle Programme der internationalen Entwicklungs- zusammenarbeit müssen Menschen mit Behinderungen einbeziehen und ihre Rechte umsetzen, damit die MGDs erreicht werden können.

 

UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen in den Partnerländern

MDGs

Von den Schwerpunktländern von LICHT FÜR DIE WELT haben Äthiopien, Bolivien, Burkina Faso, Indien und der Sudan die UN-Konvention bereits ratifiziert.

Damit die internationalen Verpflichtungen Wirkung entfalten, muss der Einsatz für die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf Länderebene weitergetragen werden. LICHT FÜR DIE WELT unterstützt Organisationen in Partnerländern, insbesondere Behindertenorganisationen, um sicherzustellen, dass die staatlichen Entwicklungsstrategien ihr Augenmerk auch auf die Inklusion von Menschen mit Behinderungen richten.

Von den Schwerpunktländern von LICHT FÜR DIE WELT haben Äthiopien, Bolivien, Burkina Faso, Indien und der Sudan die UN-Konvention bereits ratifiziert. In Burkina Faso hat sich eine Koalition von Behindertenorganisationen gebildet, die mit Unterstützung von LICHT FÜR DIE WELT Umsetzungsschritte einfordert. In Nordost-Indien unterstützt LICHT FÜR DIE WELT die Erstellung eines Schattenberichts der Behindertenbewegung zur Umsetzung der UN-Konvention. Eine Beratungsstelle unterstützt Menschen mit Behinderungen bei der Durchsetzung ihrer gesetzlich verankerten Rechte. Neben dem Engagement auf internationaler Ebene und der konkreten Arbeit von LICHT FÜR
DIE WELT in den Partnerländern ist die Änderung der Praxis von Geberländern der  Entwicklungszusammenarbeit unabdingbarer Baustein für eine inklusive Entwicklung.

Entwicklungszusammenarbeit in Österreich

Auch in der Entwicklungszusammenarbeit in Österreich ist noch viel zu tun, um Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt zu berücksichtigen. Um Erfahrungsaustausch zu ermöglichen, hat LICHT
FÜR DIE WELT die Arbeitsgruppe ‚Behinderung und Entwicklung‘ initiiert. Ihr gehören einerseits
Entwicklungshilfeorganisationen wie Caritas, Rotes Kreuz und Hilfswerk, andererseits Behindertenorganisationen an. Ziel ist die Einbeziehung behinderter Menschen in alle Entwicklungsprogramme.

Die Europäische Union

Die Europäische Union hat Ende 2010 die UNKonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert. Es ist das erste internationale Abkommen, dem die EU als regionale Staatengemeinschaft beitritt.

Der EU-Rat hat festgehalten, dass die UNKonvention auch im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit umgesetzt werden muss. Das bedeutet, dass die Europäische Kommission in den geförderten Entwicklungsprogrammen und Partnerschaftsabkommen mit Entwicklungsländern darauf achten muss, dass die gesetzten Maßnahmen Menschen mit Behinderungen erreichen.

Eine erste Weichenstellung in diese Richtung ist in der EU-Strategie für Menschen mit Behinderungen 2010-2020 festgehalten. Konkrete Schritte sind die Ernennung von ‚focal persons‘ für Behinderung in den EU-Botschaften in Entwicklungsländern und deren Schulung, die weitergehende Förderung von Projekten, die sich spezifisch an Menschen mit Behinderungen richten sowie die Verstärkung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in nicht-spezifische Entwicklungsinitiativen. Die Partnerländer sollen bei der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in ihrer Gesetzgebung und Praxis unterstützt werden.

LICHT FÜR DIE WELT engagiert sich auch im Rahmen der Afrika-Strategie der Europäischen Union. Es ist gelungen, dass im Aktionsplan 2011-2012 in der Partnerschaft zur Erreichung der Millenniums-
Entwicklungsziele Menschen mit Behinderungen als Schwerpunkt verankert sind.

Im Oktober 2010 hat EU-Entwicklungskommissar Andris Piebalgs in einem Treffen mit LICHT FÜR DIE
WELT betont, dass Menschen mit Behinderungen in die Europäische Entwicklungszusammenarbeit einbezogen werden müssen.

Auch andere internationale Entwicklungsprogramme beschäftigen sich damit, wie die Verpflichtungen der UN-Konvention in die Praxis umgesetzt werden können. So ist LICHT FÜR DIE WELT an der Erarbeitung von Richtlinien für die praktische Umsetzung der UN-Konvention im Rahmen der Länderprogramme des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) beteiligt.