Österreichische Spendengütesiegel

Spendenabsetzbarkeit

Leitfaden für die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Spende an LICHT FÜR DIE WELT

Ihre Spende ergeht mit Ihrem Wunschbetrag an LICHT FÜR DIE WELT.

Bis spätestens März des Folgejahres erhalten Sie von uns eine Spendenbestätigung über den Gesamtbetrag aller Ihrer Spenden des vorangegangenen Jahres an LICHT FÜR DIE WELT als Beleg fürs Finanzamt.

Ihre gesamten Jahresspenden an begünstigte Hilfsorganisationen (Liste der begünstigten Spendenempfänger auf der Website des Finanzministeriums) können Sie bis zu einer Höhe von 10 % Ihrer Vorjahreseinkünfte als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen.

Abhängig von der Höhe Ihres Einkommens erhalten Sie dann einen Teil der im Vorjahr bezahlten Einkommens- bzw. Lohnsteuer (bis zu 50% der Spendensumme) vom Finanzamt refundiert.

Für die Jahre 2009 und 2010 müssen Belege beim Finanzamt vorgewiesen werden können, die folgende Angaben enthalten:

  • Name des begünstigten Spendenempfängers/der Hilfsorganisation
  • Name und Anschrift des Spenders
  • Betrag der Spende
  • Datum der Spende
  • Als Beleg dient die Einzahlungsbestätigung (Erlagschein) und die von der begünstigten Hilfsorganisation ausgestellte Spendenbestätigung.

 

Als begünstigte Hilfsorganisation dankt LICHT FÜR DIE WELT für Ihre Spende(n) zugunsten augenkranker, blinder und anders behinderter Menschen in der Dritten Welt.

Info-Telefon: 01/810 13 00

Webtipps
Finanzministerium - Informationen zur Spendenabsetzbarkeit
Finanzministerium - Liste der begünstigten Spendenempfänger